10.04.2024

Pressemitteilung Nach Gülle-Eintrag: Abkochgebot ist aufgehoben

Das Landratsamt Miltenberg gibt bekannt, dass es nach dem Gülle-Eintrag im Wasserschutzgebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe nicht mehr notwendig ist, das Wasser abzukochen. Da nun eine vollumfängliche Desinfektion mit vorgeschalteter partikelabtrennenden Filtrationsstufe in der Wasserversorgungsanlage eingebaut ist, ist eine mikrobiologische und damit krankmachende Verunreinigung ausgeschlossen.

Das Gesundheitsamt hatte nach dem unerlaubten Einbringen von Gülle in der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets der Brunnen I und II am 26. und 27. März vorsorglich ein Abkochgebot angeordnet. Derzeit liegen dem Gesundheitsamt aber keine Hinweise dafür vor, dass das Trinkwasser zu diesem Zeitpunkt mikrobiologisch belastet war. Die Werte seit Dienstag, 9. April, lagen zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Mitteilung aber noch nicht vor.

Die Ausbringung der Gülle war dem Gesundheitsamt vom Wasserversorger, den Stadtwerken Wertheim, am Nachmittag des 27. März gemeldet worden, worauf der Wasserversorger nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt den Brunnen I sofort vom Netz nahm. Zudem ordnete die Behörde an, das geförderte Wasser der Brunnen I und II und das abgegebene Trinkwasser für mindestens 50 Tage mindestens zweimal wöchentlich mikrobiologisch zu überwachen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Maßnahme durch die 50-Tage-Regel begründet, wonach das Grundwasser am Rande der engeren Schutzzone bis zum Eintreffen in der Wasserfassung mindestens 50 Tage Fließzeit benötigt, um bakteriologische Belastungen sicher abzubauen.

Aus infektionshygienischen Gründen darf der Brunnen innerhalb dieser Sperrfrist nicht ohne dauerhafte, zuverlässige und sichere Desinfektion betrieben werden. Das bedeutet, dass das Trinkwasser vor Abgabe an den Verbraucher mittels einer UV-Desinfektionsanlage desinfiziert werden muss. Am 2. April wurde eine zertifizierte UV-Anlage mit vorgeschalteter kontinuierlicher Trübungsmessung eingebaut. So wurde sichergestellt, dass die UV-Anlage bei erhöhter Trübung abschalten würde. Die gemessenen Trübungsmesswerte lagen aber zu jeder Zeit unterhalb des Schwellenwerts.

Weiter forderte das Gesundheitsamt am 4. April nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken und dem Landesamt für Gesundheit (LGL) zusätzlich den Einbau einer partikelabtrennenden Filtrationsstufe (Ultrafiltration) und ordnete bis zu deren Funktionsfähigkeit ein vorsorgliches Abkochgebot des Trinkwassers an. Die Ultrafiltrationsanlage war dann am 8. April von 19.30 Uhr an funktionstüchtig. Da nach 24 Stunden laut Angaben des Wasserversorgers in allen versorgten Gebieten ein kompletter Austausch des Wassers im vorhandenen Leitungsnetz erfolgt ist, konnte das Abkochgebot am 9. April um 20 Uhr vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Weiterhin werden vorerst täglich Proben entnommen, um den Eintrag der Gülle in die Wasserversorgungsanlage zu dokumentieren. Im Zeitraum vom 28. März bis zum 8. April waren bislang keine auffällige Werte festzustellen. Untersucht wurde das Wasser auf E.Coli, Coliforme Keime, Enterokokken, Koloniezahl bei 22 und 36 Grad Celsius, Clostridium perfringens, Ammonium, Nitrit und Nitrat.

Das Wasser in der Versorgungsanlage der Stadtprozeltener Gruppe wurde bis zum Zeitpunkt vor dem Gülle-Eintrag über eine Entsäuerungsanlage und eine nicht zertifizierte UV-Anlage mit Trübungsmessung aufbereitet, eine Desinfektion war für beide Brunnen nicht erforderlich. Ein hydrogeologisches Gutachten hatte dies belegt. Da keine Ersatzwasserversorgung vorhanden ist, besteht auch keine Möglichkeit des Umschaltens auf eine andere Versorgung.

Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang weiter darauf hin, dass nun geprüft wird, ob mit der Ausbringung der Gülle ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen die Wasserschutzgebietsverordnung vorliegt.
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